AGB Lisa‘s Tierbetreuung

Haferstr. 16e

86179 Augsburg

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der jeweils aktuellen Fassung Bestandteil des Betreuungsvertrages zwischen dem Tierhalter und Lisa‘s Tierbetreuung

 

1. Pflichten von Lisa‘s Tierbetreuung

 

Lisa‘s Tierbetreuung übernimmt die qualifizierte Versorgung der Haustiere, für alle von Lisa‘s Tierbetreuung schriftlich bestätigten Betreuungsaufträge.

 

Lisa‘s Tierbetreuung verpflichtet sich, jedes anvertraute Tier liebevoll und fachgerecht zu behandeln, auf seinen Gesundheitszustand und das Allgemeinbefinden zu achten. Außerdem verpflichtet sich Lisa‘s Tierbetreuung, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt von Inventar und Pflanzen zu achten.

 

2. Pflichten des Tierhalters

Der Tierhalter zahlt das Entgelt für die erbrachte Leistung gemäß aktueller Preisliste an Lisa‘s Tierbetreuung durch Überweisung nach Erhalt einer Rechnung per E-Mail. Der Versandt der Rechnung per Post ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Vereinbarung möglich.

 

Der Tierhalter meldet sich nach seiner Rückkehr spätestens bis zum nächsten Tag zurück (E-Mail, Anruf, Mailbox, Whatsapp, SMS). Unterbleibt diese Rückmeldung betreut Frau Janicher die Tiere kostenpflichtig weiter, sollte der Versuch einer telefonischen Kontaktaufnahme nicht erfolgreich sein. Unterbleibt eine Rückmeldung des Tierhalters wiederholt, kann dieser zusätzliche Service nicht mehr angeboten werden.

 

Für den Zeitraum der Betreuung wird vom Tierhalter ausreichend Futter, Streu sowie benötigte Medikamente zur Verfügung gestellt. Erforderliche Nachkäufe werden mit den dazugehörigen Belegen zusätzlich in Rechnung gestellt.

Der Tierhalter ist dazu verpflichtet, Lisa’s Tierbetreuung darüber aufzuklären, sollten sich Videokameras zum Wohle der Tiere im Haus oder in der Wohnung befinden. Das Videomaterial hierfür fällt unter Datenschutz und darf für keine weiteren Zwecke verwendet werden.

 

 

 

3.  Stornierung eines Auftrags

Als Einsatzzeit gilt für die Vormittagsbetreuung ab 8 Uhr bis 12 Uhr und für die Nachmittags-/Abendbetreuung ab 16 Uhr bis 20 Uhr!

 

Unabhängig von Corona-Auflagen! Ausschließlich Fahrtkosten werden nicht mit einberechnet.

Ab 14 Tage vor Betreuungsbeginn 20 % des Betreuungsbetrages.

Ab 7 Tage vor Betreuungsbeginn 50 % des Betreuungsbetrages.

Ab 1 Tag vor Betreuungsbeginn 100 % des Betreuungsbetrages.

 

 

 

4. Datenschutz

Lisa‘s Tierbetreuung wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt Schweigen gegenüber Dritten bewahren. Kundendaten werden streng vertraulich behandelt. Lisa‘s Tierbetreuung respektiert Ihre Privat- und Persönlichkeitssphäre. Daher werden bei der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Lisa‘s Tierbetreuung nutzt Ihre persönlichen Daten ausschließlich zu Zwecken der Kundenverwaltung. Ihre Daten werden in einem Notfall an zuständige Behörden (Polizei usw.), an den behandelnden Tierarzt weitergegeben. Überlassene Schlüssel werden sorgfältig aufbewahrt und nicht an Dritte weitergeben.

 

Dem Tierhalter wird untersagt, einen Tracker an seinen Schlüssel zu befestigen und diese an Lisa’s Tierbetreuung auszuhändigen, um somit die Route zu verfolgen, die Lisa’s Tierbetreuung benutzt.

 

 

 

4.1 Einwilligung zur Verwendung und Veröffentlichung von Foto und Videomaterial

Der Tierbesitzer willigt ein, falls er im Betreuungsvertrag, den Punkt „Der Tierhalter willigt ein, dass Fotos von den betreuten Tieren auf die Homepage und auf Facebook/Instagram eingestellt werden dürfen. Der Tierhalter bleibt hierbei anonym“ mit „Ja“ beantwortet hat, dass Aufnahmen von seinem Tier auf der Internetseite von Lisa‘s Tierbetreuung oder auf die Facebook/Instagram Seite, veröffentlicht werden dürfen.

 

 5. Zustand der Tiere und Krankheitsfall während der Betreuungszeit

- Der Tierhalter versichert ausdrücklich, dass seine zu betreuenden Tiere nicht gefährlich sind und zum Zeitpunkt der Übergabe an den Betreuer oder bei Beginn der Betreuung durch Lisa‘s Tierbetreuung gesund, frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten sind. Sollte dies nicht der Fall sein, muss dies vom Besitzer schriftlich angegeben und eine spezielle Vereinbarung getroffen werden. Es wird empfohlen, eine Impfung von Katzen (auch Wohnungskatzen) gegen Katzenseuche und Katzenschupfen und von Kaninchen gegen RHD 1 und 2 sowie Myxomatose durchzuführen.
- Ungeimpfte Tiere werden aus Sicherheitsgründen gegenüber anderen Tieren nicht betreut. 
 - Sollte das Tier innerhalb des Betreuungszeitraums erkranken, wird Frau Janicher nach eigenem Ermessen einen Tierarzt aufsuchen. Die Kosten hierfür trägt der Tierhalter, sie werden ihm durch eine Quittung belegt.
- Der Tierhalter ist verpflichtet, Lisa‘s Tierbetreuung den jeweils aktuellen Haustierarzt mitzuteilen.

- Im Falle des plötzlichen Versterbens des Tieres innerhalb des Betreuungszeitraumes, ob jung oder alt, wird im Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten, was Lisa’s Tierbetreuung als weiteren Schritt zu tun hat.

 

6. Dienstleistung

Vereinbarte Leistungen von täglichem Post reinbringen, Blumen gießen, sowie Mülltonnen raus stellen sind für den Tierhalter kostenlos und im vereinbarten Betreuungspreis inbegriffen.
- Staubsaugen in der Wohnung oder im Haus wird mit 4,00 € pro Besuch zusätzlich berechnet. Es wird empfohlen, besonders bei schüchternen und geräuschempfindlichen Tieren, dies zu unterlassen.
- Die Leihgebühr für einen im Vertrag vereinbarten Futterautomat beträgt 1,00 € pro Tag.
Die Betreuungskosten entrichten Sie bitte per Banküberweisung.

 

7. Da Lisa's Tierbetreuung kein Kleinunternehmen ist, wird auf der Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen.

 

8. Haftung

Während des Betreuungszeitraumes bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres nach § 833 Tierhaltergefährdungshaftung. Die Halter der Tiere, die die Angebote von Lisa‘s Tierbetreuung nutzen, haften für alle von sich und von ihrem Tier verursachten Schäden.

 

 

8.1. Schlüssel

 

Der Tierhalter hat zu gewährleisten, dass Lisa’s Tierbetreuung die zur Betreuung benötigten Schlüssel rechtzeitig erhält. Lisa’s Tierbetreuung verpflichtet sich, den Schlüssel an keine unbefugten Personen weiter zu reichen. Verlorene Schlüssel sind durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Kommt es zu einem Verlust oder Abbrechen des Schlüssels, muss der Tierhalter gewährleisten, dass Lisa’s Tierbetreuung einen Ersatzschlüssel erhält. Dies wird schriftlich festgehalten.

Dem Tierhalter wird untersagt, einen Tracker an seinen Schlüssel zu befestigen und diese an Lisa’s Tierbetreuung auszuhändigen, um somit die Route zu verfolgen, die Lisa’s Tierbetreuung benutzt.

 

8.2. Schlüsselaufbewahrung

Lisa's Tierbetreuung bietet die Möglichkeit, den Haus- bzw. Wohnungs- oder Postschlüssel sicher in einem Safe zu bewahren und diesen für den nächsten Betreuungsauftrag zu benutzen. Dazu wird zusätzlich eine Quittung über die Schlüsselaufbewahrung unterschrieben.

 

9. Haftungsausschluss

 

- Im Falle von unvorhergesehenen oder unbeeinflussbaren Vorkommnissen, wie plötzliche Krankheit von der Betreuerin Lisa-Marie Janicher wird grundsätzlich keine Haftung für Kosten, die durch den Ausfall oder den Abbruch einer Reise des Besitzers entstehen, übernommen.

 

- Sollte die Betreuerin Lisa-Marie Janicher aufgrund eines krankheitsbedingten Notfalls oder eines Unfalls nicht mehr im Stande sein, die Tiere zu betreuen, werden Fabian Kramer, Miriam Träger oder eine andere Person des Vertrauens den Tierhalter umgehend informieren. Die Tiere werden im besten Umfang weiter betreut, solange bis die Tierhalter selbst wieder übernehmen können.

 

 

- Über bestehende Erkrankungen des zu betreuenden Tieres ist Lisa’s Tierbetreuung vom Tierhalter vorab zu informieren. Im Falle des Versterbens oder Abhandenkommens des Tieres (z.B. bei Freigänger-Katzen), übernimmt Lisa‘s Tierbetreuung keine Haftung. Ferner werden keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch das jeweilig zu betreuende Tier verursacht werden, übernommen.

- Lisa‘s Tierbetreuung haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus.

- Lisa‘s Tierbetreuung haftet ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

- Bei Gefahr für Hab und Gut ist Lisa‘s Tierbetreuung berechtigt, die Polizei,

Feuerwehr oder Handwerkernotdienste etc. einzuschalten. Die dabei entstandenen

Kosten sind vom Tierhalter zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt.

 

 

 

10. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

 

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären.