AGB Lisa‘s Tierbetreuung
Haferstr. 16e
86179 Augsburg
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der jeweils aktuellen Fassung Bestandteil des Betreuungsvertrags zwischen dem Tierhalter und Lisa‘s Tierbetreuung
1. Pflichten von Lisa‘s Tierbetreuung
Die Inhaberin von Lisa‘s Tierbetreuung Lisa-Marie Janicher übernimmt die qualifizierte Versorgung der Haustiere, für alle von Lisa‘s Tierbetreuung schriftlich bestätigten Betreuungsaufträge.
Lisa‘s Tierbetreuung verpflichtet sich, jedes anvertraute Tier liebevoll und fachgerecht zu behandeln, auf seinen Gesundheitszustand und auf das Allgemeinbefinden zu achten. Außerdem verpflichtet sich Lisa‘s Tierbetreuung, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt von Inventar und Pflanzen zu achten.
Lisa’s Tierbetreuung verpflichtet sich, den Schlüssel an keine unbefugten Personen weiter zu reichen.
2. Pflichten des Tierhalters
Der Tierhalter zahlt das Entgelt für die erbrachte Leistung gemäß aktueller Preisliste an Lisa‘s Tierbetreuung durch Überweisung nach Erhalt einer Rechnung per E-Mail. Der Versandt der Rechnung per Post ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Der Tierhalter meldet sich nach seiner Rückkehr spätestens bis zum nächsten Tag zurück (E-Mail, Anruf, Mailbox, Messenger Dienste). Unterbleibt diese Rückmeldung betreut Lisa’s Tierbetreuung die Tiere kostenpflichtig weiter, sollte der Versuch einer telefonischen Kontaktaufnahme nicht erfolgreich sein. Unterbleibt eine Rückmeldung des Tierhalters wiederholt, kann dieser zusätzliche Service nicht mehr angeboten werden.
Für den Zeitraum der Betreuung wird vom Tierhalter ausreichend
Futter, Streu sowie benötigte Medikamente zur Verfügung gestellt. Erforderliche Nachkäufe werden mit den dazugehörigen Belegen zusätzlich in Rechnung gestellt.
Der Tierhalter ist dazu verpflichtet, Lisa’s Tierbetreuung darüber aufzuklären, sollten sich Videokameras zum Wohle der Tiere im Haus oder in der Wohnung befinden. Das Videomaterial hierfür fällt
unter Datenschutz und darf für keine weiteren Zwecke verwendet werden.
Ebenfalls klärt der Tierhalter Lisa’s Tierbetreuung darüber auf, ob weitere Personen Zugang zum Haus/zur Wohnung hat und bei der Betreuung mit unterstützt.
Der Tierhalter ist dazu verpflichtet, Lisa’s Tierbetreuung mitzuteilen, was im Todesfall des Halters mit den Tieren geschehen soll und wer für die Kosten der Betreuung aufkommt.
3. Stornierung eines Auftrags
Als Einsatzzeit gilt für die Vormittagsbetreuung ab 8 Uhr bis 12 Uhr und für die Nachmittags-/Abendbetreuung ab 16 Uhr bis 20 Uhr!
Unabhängig von Corona-Auflagen! Ausschließlich Fahrtkosten werden nicht mit
einberechnet.
Ab 14 Tage vor Betreuungsbeginn 20 % des Betreuungsbetrages.
Ab 7 Tage vor Betreuungsbeginn 50 % des Betreuungsbetrages.
Ab 1 Tag vor Betreuungsbeginn 100 % des Betreuungsbetrages.
3.1. Kündigung des Betreuungsvertrags
Diesem Vertrag liegen keine Kündigungsfristen zu Grunde. Beide Vertragspartner können jederzeit und ohne Angaben von Gründen vom Vertrag schriftlich zurücktreten.
4. Datenschutz
Lisa‘s Tierbetreuung wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrags zur Kenntnis gelangt Schweigen gegenüber Dritten bewahren. Kundendaten werden streng vertraulich behandelt. Lisa‘s Tierbetreuung respektiert Ihre Privat- und Persönlichkeitssphäre. Daher werden bei der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Lisa‘s Tierbetreuung nutzt Ihre persönlichen Daten ausschließlich zu Zwecken der Kundenverwaltung. Ihre Daten werden in einem Notfall seitens des Tierhalters oder Frau Janichers an zuständige Behörden (Polizei, Feuerwehr, etc..), an die Mitarbeiter von Lisa’s Tierbetreuung und/oder an den behandelnden Tierarzt weitergegeben. Überlassene Schlüssel werden sorgfältig aufbewahrt und nicht an Dritte weitergeben.
Dem Tierhalter wird untersagt, einen Tracker an seinen Schlüssel zu befestigen und diese an Lisa’s Tierbetreuung auszuhändigen, um somit die Route
zu verfolgen, die Lisa’s Tierbetreuung nutzt.
4.1 Einwilligung zur Verwendung und Veröffentlichung von Foto und Videomaterial
Der Tierbesitzer willigt ein, falls er im Betreuungsvertrag, den Punkt „Der Tierhalter willigt ein, dass Fotos von den betreuten Tieren auf die Homepage und auf Facebook/Instagram eingestellt werden dürfen. Der Tierhalter bleibt hierbei anonym“ mit „Ja“ beantwortet hat, dass Aufnahmen von seinem Tier auf der Internetseite von Lisa‘s Tierbetreuung oder auf die Facebook/Instagram Seite, veröffentlicht werden dürfen.
5. Zustand der Tiere und Krankheitsfall während der Betreuungszeit
- Der Tierhalter versichert ausdrücklich, dass seine zu betreuenden Tiere nicht gefährlich sind
und zum Zeitpunkt der Übergabe an den Betreuer oder bei Beginn der Betreuung durch Lisa‘s Tierbetreuung gesund, frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten sind. Sollte dies nicht der Fall
sein, muss dies vom Besitzer schriftlich angegeben und eine spezielle Vereinbarung getroffen werden. Es wird empfohlen, eine Impfung bei Katzen (auch Wohnungskatzen) gegen Katzenseuche und
Katzenschupfen, bei Freigänger Katzen Tollwut und bei Kaninchen gegen RHD 1 und 2 sowie Myxomatose durchzuführen.
- Ungeimpfte Tiere werden aus Sicherheitsgründen gegenüber anderen Tieren nicht betreut.
- Sollte das Tier innerhalb des Betreuungszeitraums erkranken, wird Lisa’s Tierbetreuung nach eigenem Ermessen einen Tierarzt aufsuchen. Die Kosten hierfür trägt der Tierhalter, sie werden ihm
durch eine Quittung belegt.
- Der Tierhalter ist verpflichtet, Lisa‘s Tierbetreuung den jeweils aktuellen Haustierarzt mitzuteilen.
- Im Falle des plötzlichen Versterbens des Tieres innerhalb des Betreuungszeitraumes, ob jung oder alt, wird im Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten, was Lisa’s Tierbetreuung als weiteren
Schritt zu tun hat.
6. Dienstleistung
- Es gelten die dem Tierhalter vorab mitgeteilten Preise. Die Preise können jederzeit ohne Angaben von Gründen geändert werden.
- Vereinbarte Leistungen von täglichem Post reinbringen, Blumen gießen, sowie Mülltonnen raus
stellen sind für den Tierhalter kostenlos und im vereinbarten Betreuungspreis inbegriffen.
- Staubsaugen in der Wohnung oder im Haus wird mit 4,00 € pro Besuch zusätzlich berechnet. Es wird empfohlen, besonders bei schüchternen und geräuschempfindlichen Tieren, dies zu
unterlassen.
Die Betreuungskosten entrichtet der Tierhalter bitte ausschließlich per
Banküberweisung.
7. Da Lisa's Tierbetreuung kein Kleinunternehmen ist, wird auf der Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen.
8. Haftung
Während des Betreuungszeitraumes bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres nach § 833 Tierhaltergefährdungshaftung. Die Halter der Tiere, die die Angebote von Lisa‘s Tierbetreuung nutzen, haften für alle von sich und von ihrem Tier verursachten Schäden.
8.1. Schlüssel
Der Tierhalter hat zu gewährleisten, dass Lisa’s Tierbetreuung die zur Betreuung benötigten Schlüssel rechtzeitig erhält. Lisa’s Tierbetreuung verpflichtet sich, den Schlüssel an keine unbefugten
Personen weiter zu reichen. Verlorene Schlüssel sind durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Wenn es zu einem Verlust oder Abbrechen des Schlüssels kommt, muss der Tierhalter gewährleisten, dass Lisa’s Tierbetreuung einen Ersatzschlüssel erhält. Dies wird schriftlich festgehalten.
Dem Tierhalter wird untersagt, einen Tracker an
seinen Schlüssel zu befestigen und diese an Lisa’s Tierbetreuung auszuhändigen, um somit die Route zu verfolgen, die Lisa’s Tierbetreuung benutzt.
8.2. Schlüsselaufbewahrung
Lisa's Tierbetreuung bietet die Möglichkeit, den Haus- bzw. Wohnungs- und/oder Postschlüssel sicher in einem Safe zu bewahren und diesen für den nächsten Betreuungsauftrag zu benutzen. Dazu wird zusätzlich eine Quittung über die Schlüsselaufbewahrung unterschrieben.
9. Haftungsausschluss
- Im Falle von unvorhergesehenen oder unbeeinflussbaren Vorkommnissen, wie plötzliche Krankheit von der Betreuerin Lisa-Marie Janicher, wird grundsätzlich keine Haftung für die Kosten, die durch den Ausfall oder den Abbruch einer Reise des Tierhalters entstehen, übernommen.
- Sollte die Inhaberin und Betreuerin Lisa-Marie Janicher aufgrund eines krankheitsbedingten Notfalls oder eines Unfalls nicht mehr im Stande sein, die Tiere zu betreuen, werden Fabian Kramer,
Miriam Träger oder eine andere Person des Vertrauens den Tierhalter umgehend informieren. Die Tiere werden im besten Umfang weiter betreut, solange bis die Tierhalter selbst wieder übernehmen
können.
- Über bestehende Erkrankungen des zu betreuenden Tieres ist Lisa’s Tierbetreuung vom Tierhalter vorab zu informieren. Im Falle des Versterbens oder Abhandenkommens des Tieres (z.B. bei Freigänger-Katzen), übernimmt Lisa‘s Tierbetreuung keine Haftung. Ferner werden keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch das jeweilig zu betreuende Tier verursacht werden, übernommen.
- Lisa‘s Tierbetreuung haftet nicht bei fehlenden Wertsachen, deren Entwendung durch Dritte (Einbruch, Zutrittsrecht von anderen Schlüsselinhabern, Diebstahl, Vandalismus) verursacht
wurde.
- Lisa‘s Tierbetreuung haftet ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
- Bei Gefahr für Hab und Gut ist Lisa‘s Tierbetreuung berechtigt, die Polizei,
Feuerwehr oder Handwerkernotdienste etc. einzuschalten. Die dabei entstandenen
Kosten sind vom Tierhalter zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung
handelt.
- Grundsätzlich haftet Lisa’s Tierbetreuung gegenüber dem Tierhalter nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen
Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und
durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.
Erweist sich der Vertrag als
lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären.
Lisa’s Tierbetreuung ist berechtigt die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern.