Blase ausdrücken, falls die Katze Schwierigkeiten hat
Ich habe absolut keine Probleme damit, Erbrochenes/Durchfall aufzuputzen. Das gehört schließlich dazu ;-).
Grundvoraussetzung für mich als Betreuerin:
Katzen, ob Freigänger oder nicht, müssen geimpft sein
Tägliche Betreuung
Katzen unter 2 Jahre werden mindestens 2x täglich betreut, außer die Betreuung wird mit anderen Personen geteilt.
Zu einer Kleintierbetreuung gehört:
Beschäftigung und Streicheleinheiten
Futtergabe und Erneuerung von Wasser
Reinigung von Futter- und Wassernapf
Reinigung von Käfig bzw. Gehege / Voliere /Terrarium
Reinigung der "Pipi-Ecke"
Frischfutter nachkaufen (Die Kosten für das Futter tragen Sie als Tierhalter)
Medikamentengabe (auch spritzen)
Krallen schneiden bei Kaninchen und Meerschweinchen
Auslauf - je nach Haltungsform
Ungeimpfte Kaninchen, ob Innen- oder Außenhaltung, werden nicht betreut!
Grundvoraussetzung für mich als Betreuerin ist eine artgerechte Haltung von Kaninchen, Nager & Co.
Ein kleiner Hinweis:
Die Aufwendungen für die mobile Tierbetreuung sind nach §35a EStG abzugsfähig.
Hierfür müssen nur zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Das Tier muss im Haushalt des Auftraggebers betreut und versorgt werden.
Der Tierbetreuer hat ein Gewerbe angemeldet, stellt Ihnen eine Rechnung aus und sie zahlen den Betrag per Überweisung. Dies gilt nicht bei Barzahlung! Barzahlungen werden
vom Finanzamt nicht akzeptiert!