Zu meiner Katzenbetreuung gehört:
Für meine aktuelle Preisliste nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf.
Ein kleiner Hinweis:
Die Aufwendungen für die mobile Tierbetreuung sind nach §35a EStG abzugsfähig.
Hierfür müssen nur zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Zu meiner Kleintierbetreuung gehört: