Blase ausdrücken, falls die Katze Schwierigkeiten hat
Ich habe absolut keine Probleme damit, Erbrochenes/Durchfall aufzuputzen. Das gehört schließlich dazu ;-).
Ungeimpfte Katzen, ob Freigänger oder Wohnungskatzen, werden nicht betreut! Ebenso übernehme ich keine Betreuungen, die nur alle 2 Tage stattfinden
soll.
Zu einer Kleintierbetreuung gehört:
Beschäftigung und Streicheleinheiten
Futtergabe und Erneuerung von Wasser
Reinigung von Futter- und Wassernapf
Reinigung von Käfig bzw. Gehege / Voliere /Terrarium
Reinigung der "Pipi-Ecke"
Frischfutter nachkaufen (Die Kosten für das Futter tragen Sie als Tierhalter)
Medikamentengabe (auch spritzen)
Krallen schneiden bei Kaninchen und Meerschweinchen
Auslauf - je nach Haltungsform
Ungeimpfte Tiere, ob Innen- oder Außenhaltung, werden nicht betreut!
Grundvoraussetzung für mich als Betreuerin ist eine artgerechte Haltung von Kaninchen, Nager & Co.
Ein kleiner Hinweis:
Die Aufwendungen für die mobile Tierbetreuung sind nach §35a EStG abzugsfähig.
Hierfür müssen nur zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Das Tier muss im Haushalt des Auftraggebers betreut und versorgt werden.
Der Tierbetreuer hat ein Gewerbe angemeldet, stellt Ihnen eine Rechnung aus und sie zahlen den Betrag per Überweisung. (Vorsicht: Dies gilt nicht bei Barzahlung!
Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert!)