Zu einer Katzenbetreuung gehört:

  • Futtergabe und Erneuerung von Wasser
  • Reinigung von Wasser- und Futternapf
  • Reinigung der Katzentoilette
  • Ein- und Auslassdienst für Freigänger (nur mit Chip und Registration bei Tasso oder anderen Anbietern)
  • Streichel- und Spieleinheiten
  • Aufbauen von Beschäftigungen während meiner Abwesenheit
  • Medikamentengabe (Blut, Ketone messen, Insulin spritzen etc.)
  • Blase ausdrücken, falls die Katze Schwierigkeiten hat
  • Ich habe absolut keine Probleme damit, Erbrochenes/Durchfall aufzuputzen. Das gehört schließlich dazu ;-).
  • Ungeimpfte Katzen, ob Freigänger oder Wohnungskatzen, werden nicht betreut!


Zu einer Kleintierbetreuung gehört:

  • Beschäftigung und Streicheleinheiten
  • Futtergabe und Erneuerung von Wasser
  • Reinigung von Futter- und Wassernapf
  • Reinigung von Käfig bzw. Gehege / Voliere /Terrarium
  • Reinigung der "Pipi-Ecke"
  • Frischfutter nachkaufen (Die Kosten für das Futter tragen Sie als Tierhalter)
  • Medikamentengabe (auch spritzen)
  • Krallen schneiden bei Kaninchen und Meerschweinchen
  • Auslauf - je nach Haltungsform
  • Ungeimpfte Tiere, ob Innen- oder Außenhaltung, werden nicht betreut!

Ein kleiner Hinweis:

Die Aufwendungen für die mobile Tierbetreuung sind nach §35a EStG abzugsfähig.

Hierfür müssen nur zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Tier muss im Haushalt des Auftraggebers betreut und versorgt werden.
  2. Der Tierbetreuer hat ein Gewerbe angemeldet, stellt Ihnen eine Rechnung aus und sie zahlen den Betrag per Überweisung. (Vorsicht: Dies gilt nicht bei Barzahlung! Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert!)