Hundetagesbetreuung

Ich biete Ihnen, gemeinsam mit meinem Partner und meiner kleinen Hündin, die Möglichkeit, Ihren Hund in fachgerechte Obhut zu geben. Ob Sie in den Urlaub fahren, geschäftlich unterwegs sind oder Ihrem Hund einen abwechslungsreichen Tag zusammen mit Artgenossen gönnen möchten. In unserem Reihenhaus mit Garten darf Ihr Hund am familiären Alltag teilnehmen.

Bitte beachten Sie: Meine Kapazitäten für eine Hundetagesbetreuung sind ausgeschöpft. Ich kann leider keine neuen Hunde aufnehmen.

Damit Sie und Ihr Hund sich einen ersten Eindruck unserer Tagesbetreuungsstätte machen können, können Sie gerne Kontakt aufnehmen, um einen unverbindlichen Termin zu vereinbaren. Bei unserem persönlichen Kennenlernen informieren Sie mich ausführlich über Ihren Hund mit all seinen Vorlieben, Besonderheiten und Abneigungen und auch darüber, ob er Medikamente benötigt.
Gerne vereinbaren wir dann einen Tag als Probezeit. Wenn Sie, Ihr Hund und auch wir davon überzeugt sind, dass er gut in unsere Gruppe passt, schließen wir den Tagesbetreuungsvertrag ab.

Voraussetzungen:

  • Nur mit gültigem Impfschutz (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Parvovirose)
  • Keine trächtigen Hunde
  • Unkastrierte Rüden nur, wenn gute Sozialverträglichkeit besteht.
  • Kein aggressives Verhalten
  • Gültige Tierhaftpflichtversicherung (Lisa's Tierbetreuung besitzt eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung)
  • Kann alleine bleiben
  • Gechipt und bei Tasso registriert

Tagesbetreuung

  • 2-3x ausgiebige Spaziergänge
  • Schmuseeinheiten
  • Spieleinheiten
  • Entpannung
  • Bürsten
  • Fütterung mitgebrachter Tagesration
  • Medikamentengabe

 

 


Zusätzlich biete ich auch einen Gassi-Service an. Doch leider sind auch hier derzeit meine Kapazitäten ausgeschöpft. Daher kann ich keinen neuen Gassi-Hund bei mir aufnehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Hundetagesbetreuung bei Lisa’s Tierbetreuung
(gültig ab 01.01.2022)

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der jeweils aktuellen Fassung Bestandteil des Betreuungsvertrages zwischen dem Hundehalter und Lisa‘s Tierbetreuung.

 

1. Vertragsgegenstand
Lisa’s Tierbetreuung verpflichtet sich, die in Betreuung genommen Hunde bestens zu versorgen, artgerecht unterzubringen, verhaltensgerecht zu halten, zu füttern und zu pflegen, sowie das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

 

2. Aufnahmebedingungen
- Der Vertrag kommt wirksam zustande bei beidseitiger Unterzeichnung des Betreuungsvertrages und der AGBs.
- Bei Vertragsbeginn sind der Impfpass und ein Nachweis über eine gültige Hunde-Haftpflichtversicherung vorzulegen.
- Bekommt der zu betreuende Hund Medikamente, ist dies in Schriftform anzugeben.
- Unkastrierte Rüden können nur mit guter Sozialverträglichkeit aufgenommen werden.


3. Haftungsausschluss
- Lisa’s Tierbetreuung schließt ihre Haftung in dem gesetzlich zulässigen Umfang aus, d.h. es haftet bei Verletzung des uns überlassenen Hundes, bei einer Beeinträchtigung dessen Gesundheit und bei Beschädigung vom Hundehalter überlassenen Gegenständen nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei Erkrankung des Hundes erforderliche Tierarztkosten und zusätzlichem Aufwand während des Aufenthaltes bei Lisa’s Tierbetreuung trägt der Hundehalter, es sei denn, Lisa’s Tierbetreuung hätte diese Gesundheitsbeeinträchtigung im Rahmen des Haftungsausschlusses zu vertreten.
- Der Hundehalter stellt Lisa’s Tierbetreuung und dessen Erfüllungsgehilfen von evtl. Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beruhen.
- Sollte der Hund Gegenstände und Inventar kaputt machen, muss der Hundehalter den Wert ersetzen.
- Im Falle von unvorhergesehenen oder unbeeinflussbaren Vorkommnissen, wie plötzliche Krankheit von der Betreuerin Lisa-Marie Janicher wird grundsätzlich keine Haftung für Kosten, die durch den Ausfall entstehen, übernommen.

 

4. Pflichten des Hundehalters
- Der Hundehalter bestätigt, dass alle Angaben bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu
sind. Treffen die Angaben des Hundehalters in dem Vertrag nicht zu, steht Lisa’s Tierbetreuung das Recht der fristlosen Kündigung zu.
- Der Hundehalter bestätigt, dass der Hund sein Eigentum ist und er über den Hund frei verfügen kann.
- Der Hundehalter versichert, dass der Hund über eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung verfügt, die es auch erlaubt, dass eine andere Person den Hund ausführt. Vor der Betreuung wird Lisa’s Tierbetreuung eine Kopie des Versicherungsscheins und des letzten Zahlungsbelegs vorgelegt.
- Der Hundehalter versichert, dass sein Hund bei den zuständigen Behörden gemeldet ist und die dafür fälligen Gebühren/Steuern entrichtet werden. Eine Kopie des Hundesteuerbescheides wird an Lisa’s Tierbetreuung vor der Betreuung vorgelegt.
- Der Hundehalter versichert, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose.
- Der Hundehalter versichert, dass der Hund zum Zeitpunkt der Übergabe an den Betreiber alle vorgeschriebenen Impfungen erhalten hat. (Nachweis durch Kopie des EU-Impfpasses).
- Der Hundehalter versichert, dass sein Hund entwurmt und gegen Zecken und Flöhe behandelt ist.
- Während des Betreuungszeitraumes bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres nach § 833 Tierhaltergefährdungshaftung.
- Für den Zeitraum der Betreuung wird vom Tierhalter ausreichend Futter und benötigte Medikamente zur Verfügung gestellt. Erforderliche Nachkäufe werden mit den dazugehörigen Belegen zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

5. Rechte und Pflichten von Lisa’s Tierbetreuung
- Lisa’s Tierbetreuung verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht unterzubringen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Der Hundehalter wird durch die Hundetagesstätte unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme hat, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass in dem Fall ein Ansprechpartner zu erreichen ist, der den Hund gegebenenfalls abholt.
- Sollte während des Aufenthaltes eine tierärztliche Versorgung notwendig sein, wird Lisa’s Tierbetreuung unverzüglich Kontakt mit dem Hundehalter aufnehmen. Ist dies nicht möglich, handelt Lisa’s Tierbetreuung nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen. Die damit verbunden Kosten werden vom Tierhalter getragen, sie werden ihm durch eine Quittung belegt.
- Bei einem starken Aggressionsverhalten des Hundes, das eine gefahrlose Führung unmöglich macht, ist Lisa’s Tierbetreuung berechtigt, die Betreuung abzubrechen. Der Hundehalter verpflichtet sich, das Tier abzuholen.

 

6. Datenschutz
- Lisa‘s Tierbetreuung wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt Schweigen gegenüber Dritten bewahren. Kundendaten werden streng vertraulich behandelt. Lisa‘s Tierbetreuung respektiert Ihre Privat- und Persönlichkeitssphäre. Daher werden bei der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Lisa‘s Tierbetreuung nutzt Ihre persönlichen Daten ausschließlich zu Zwecken der Kundenverwaltung. Ihre Daten werden in einem Notfall an zuständige Behörden (Polizei usw.) oder an den behandelnden Tierarzt weitergegeben.

 

6.1 Einwilligung zur Verwendung und Veröffentlichung von Foto und Videomaterial

Der Hundehalter willigt ein, falls er im Tierbetreuungsvertrag, den Punkt „Der Hundehalter willigt ein, dass Fotos von den betreuten Hunden auf die Homepage und auf Facebook/Instagram eingestellt werden dürfen. Der Hundehalter bleibt hierbei anonym“ mit „Ja“ beantwortet hat, dass Aufnahmen von seinem Hund auf der Internetseite von Lisa‘s Tierbetreuung oder auf die Facebook/Instagram Seite, veröffentlicht werden dürfen.

7. Zahlung

- Alle Preise verstehen sich in Euro. Der Vertragspartner erklärt sich mit der aktuellen Preisliste einverstanden, von welcher der Hundehalter eine Ausfertigung erhalten hat. Nachfolgende Preisanpassungen werden rechtzeitig mitgeteilt. - Das Entgelt ist bei Bringen des Hundes oder bei Terminvereinbarung im Voraus in bar gegen Quittung zu bezahlen bzw. im Voraus per Überweisung auf das Konto von Lisa’s Tierbetreuung (Lisa-Marie Janicher) zu überweisen.

- Bei einer vereinbarten Monatspauschale ist der Betrag monatlich zum 1. im Voraus fortlaufend zu entrichten. Der Platz wird fortlaufend reserviert. Bei Urlaub, Krankheit oder Fernbleiben wird kein Geld zurückerstattet.

- Sollte ein vereinbarte Tagesbetreuung nicht eingehalten werden können, so muss dieser am Vortag spätestens 24 Stunden vor dem Termin vom Hundehalter per E-Mail oder schriftlich abgesagt werden. - Außer bei nachgewiesener Krankheit des Hundes (Bescheinigung vom Tierarzt) ist eine Gebühr in Höhe von 100% als Verdienstausfall fällig, wenn der Hundehalter einen vereinbarten Termin innerhalb von 24 Stunden vorher absagt.

- Der Hundehalter kann bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag ohne Gebühr zurücktreten. Bei einem Rücktritt ab 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin eine Gebühr von 20% des Verdienstausfalls und ab 1 Woche vor dem vereinbarten Termin eine Gebühr von 50 % des Verdienstausfalls sofort fällig.

- Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

- Wird das Dienstleistungshonorar nicht rechtzeitig bezahlt, wird Lisa’s Tierbetreuung nach der 3. Schriftlichen Aufforderung ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Alle somit entstandenen Kosten und die gesetzlichen Verzugszinsen fallen wegen Verzug dem Vertragspartner zur Last und sind vom Ihm in voller Höhe zu bezahlen. Die fristlose Kündigung des Betreuungsvertrags behält sich Lisa’s Tierbetreuung vor.

- Wenn der Hundebesitzer einen Verdienstausfall bei Lisa’s Tierbetreuung durch fehlendes Einhalten der AGB ́s oder auch durch andere Gründe verschuldet, muss er für diesen in voller Höhe aufkommen.

8. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären.